Schulleiter Informationen | Angemeldet als Gast |
Titel Freiwilliges Wiederholen von Schulstufen in der Volksschule |
Schlagwörter Schriftliches Ansuchen der Eltern; Bewilligung Schulkonferenz; |
Beschreibung Eine freiwillige Wiederholung ist während des gesamten Bildungsganges nur einmal zulässig! Nach schriftlichem Ansuchen der Eltern und mit Bewilligung der Schulkonferenz ist die Schülerin / der Schüler berechtigt die Schulstufe zu wiederholen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung bei der zuständigen Volksschule das Rechtsmittel der Berufung eingebracht werden. |
Ergänzung |
Quelle/n § 27 Abs. 3 SchUG |
Weitere Informationen |
Erstellt von Nikolaus Dinhof |
Geändert von
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Datum der letzten Änderung 02.12.2012 17:54 |